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48. Stück.     ausgegeben am 31.12.1869

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  Heft

367

  1037. bis 1046. Bekanntmachung der Königlichen Regierung, Abtheilung des Innern; Inkrafttreten des Gesetzes, betreffend die Verfassung und Verwaltung der Städte und Flecken in der Provinz Schleswig Holstein vom 14. April 1869 [PGS S. 589] für die Flecken und Städte Eckernförde, Nortorf, Flensburg, Neustadt, Friedrichstadt, Sonderburg, Wilster, Glückstadt, Tönning, Kiel)
  für die genannten Flecken wurde die allgemeine Fleckensordnung für Holstein vom 29. Oktober 1864, GVBl. S. 321, aufgehoben.

367

  Heft

368

  Beilage (Gesetz, betreffend die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes vom 25. Juni 1868)  
  Beilage (Instruction zur Ausführung des Gesetzes, betreffend die Quartierleitung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes vom 25. Juni 1868)  
  Beilage (Vorläufige Anweisungen für die Provinz Schleswig-Holstein für das Verfahren bei der Fortschreibung der Gebäudesteuerrollen und für das Verfahren bei Erhebung der Gebäudesteuer)  


 


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16. Mai 2021

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