Tag

Nr. 16         Ausgegeben am 22.07.1887

Seite

04.07.1887 (Nr. 565) Gesetz, betreffend die Ernennung und die Besoldung der Bürgermeister und Beigeordneten [GBl. 1873 S.479]
  hiermit wurden einige Bestimmungen des französischen Gesetzes vom 22. Juli 1870 aufgehoben.
  aufgehoben durch Gesetz vom 18. Mai 1895, GBl. S. 57.
67


 


© webmaster@reichsgesetzblatt.de
3. Oktober 2020

Vorheriges Heft                          Home                Zurück               Jahr 1887                           Nächstes Heft