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Nr. 88         Ausgegeben am 29.04.1920

Seite

27.04.1920

(Nr. 7461) Gesetz zur Ausführung des Artikel 170 der Reichsverfassung

643
  Staatsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und dem Freistaat Bayern über den Übergang der Post- und Telegraphenverwaltung Bayerns an das Reich vom 29./31. März 1920 644
  Schlußprotokoll zum Staatsvertrage zwischen dem Deutschen Reiche und dem Freistaat Bayern vom 29./31. März 1920 über den Übergang der Post- und Telegraphenverwaltung Bayerns an das Reich 647
  Staatsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und dem Freien Volksstaat Württemberg über den Übergang der Post- und Telegraphenverwaltung Württembergs an das Reich vom 29./31. März 1920 659
  Schlußprotokoll zum Staatsvertrage zwischen dem Deutschen Reiche und dem Volksstaat Württemberg vom 29./31. März 1920 über den Übergang der Post- und Telegraphenverwaltung Württembergs an das Reich 662
29.04.1920 (Nr. 7462) Verordnung über die Zuständigkeit der Post- und Telegraphenbehörden in Bayern und Württemberg 673


 


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21. August 2020

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