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Nro. 28.     Ausgegeben am 31.12.1867

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28.12.1867 Bekanntmachung, den zwischen Preußen und Waldeck-Pyrmont am 18. Juli 1867 abgeschlossenen Vertrag wegen Übertragung der Verwaltung der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont an Preußen betr.

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    Vertrag zwischen Preußen und Waldeck-Pyrmont, betreffend die Übertragung der Verwaltung der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont an Preußen vom 18. Juli 1867
   darin wird die gesamte verfassungsmäßige vollziehende Gewalt des Fürsten von Waldeck-Pyrmont auf den König von Preußen übertragen, allein die Vertretung des Staates im Bundesrat und das Consistorium (sowie die landesbischöflichen Rechte des Fürsten) bleiben davon ausgenommen.
   der Vertrag war vom 1.1.1868 bis 31.12.1877 befristet.
   verlängert durch Vertrag vom 24. November 1877, RegBl. 1878 S. 1, bis zum 31.12.1887
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28.12.1867 Bekanntmachung, die zwischen Waldeck und Preußen abgeschlossene Militair-Konvention vom 6. August 1867 betr.

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    Konvention vom 6. August 1867
   erneuert durch Konvention vom 24. November 1877, RegBl. 1878 S. 5.
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13. Februar 2021 - 14. Februar 2021

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