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Nr. 54         Ausgegeben 19.09.1818

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12.09.1818

Königl. Verordnung, die Parochial-Verhältnisse der zur Orts-Religion sich nicht bekennenden christlichen Einwohner des Königreichs, welche keine eigene Kirchen-Gemeinde bilden, betr. [RegBl. 1807 S. 609]
  mit diesem Rechtsakt wurde erstmals im vormals ausschließlich evangelischen Württemberg über die Zugehörigkeit von Gemeindebürgern zu einer anderen Kirchengemeinde als der Wohngemeinde bestimmt.

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13.09.1818

Königl. Verordnung, das Verfahren bei Ablösung der Leibeigenschafts- Abgaben und des Lehen-Verbandes, so wie bei Ablösung und Verwandlung der Grund-Gefälle betr. [RegBl. 1817 S. 541, II. Edikt]
  mit diesem Rechtsakt wurde erstmals im vormals ausschließlich evangelischen Württemberg über die Zugehörigkeit von Gemeindebürgern zu einer Kirchengemeinde bestimmt.

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Bekanntmachungen von Behörden und Gerichten, Hof- und Amtsnachrichten

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14. Juni 2020

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