Tag

Nr. 14         Ausgegeben 06.03.1817

Seite

03.03.1817

Rede, gehalten von Seiner Königlichen Majestät in dem Saale der Stände-Versammlung bei Wiedereröffnung derselben

105
  Kön. Verfassungs-Entwurf vom 3. März 1817 [html] mit 4 Beylagen [RegBl. 1815 S. 117]
  der Verfassungsentwurf wurde am 2.6.1817 durch die im Jahr 1815 gewählte Stände-Versammlung abgelehnt, worauf die Versammlung auflgelöst wurde und der Teil der Volksrechte, die sich nicht auf die Wahl von Stellvertretern zu Stände-Versammlung bezog, wurde in XI. Edikten durch den König in Kraft gesetzt.
-
 

Bekanntmachungen von Behörden und Gerichten, Hof- und Amtsnachrichten

109
     
     
  Verhandlungen der Ständeversammlung  
  30. - 34. vom 13.09.1816-18.03.1817 (Tod König Friedrichs am 30.10.1816, neue König Wilhelm I. von Württemberg; Vertagung vom 7.12.1816 bis 15.1.1817, verlängert bis 3.3.1817)  
  35. - 36. vom 19.03.1817-02.05.1817  
  37. vom 06.05.1817-30.05.1817  
  38. und letzte. vom 02.06.1817-04.06.1817 (aufgelöst am 4.6.1817 nach der Ablehnung zur Abschließung eines Verfassungsvertrags durch Beschluß vom 2.6.1817)
  Die Verfassung, obwohl für die Zeit sehr freisinnig, ist hauptsächlich daran gescheitert, dass die Mehrheit die Wiedereinführung der altwürttembergischen Verfassung, die am 31.12.1805 durch kgl. Staatsstreich beseitigt wurde, für ganz Württemberg wieder eingeführt werden sollte, was der König, sowohl Friedrich wie Wilhelm nicht zulassen konnten, da die Verfassung von 1514 allein auf Altwürttemberg zugeschnitten war und nur dort funktioniert hat. Da das Land jedoch bis 1810 ständig gewachsen war und viele frühere reichsunmittelbare Gebiete erhalten hat, war es auch staatsrechtlich ein unmöglicher Vorgang. In der altwürttembergischen Verfassung hätte z. B. für die Gesetzgebung allein die Willensbekundung des Königs ausgereicht, dafür waren Steuern und Schulden Sache der Stände.
 
  Register  


 


© webmaster@reichsgesetzblatt.de
13. Juni 2020

Home                Zurück              Jahr 1817