18.03.1851 |
Revidirtes
Gesetz über die Steuerverfassung des Großherzogthums Sachsen
ersetzte das Landes-Grundgesetz vom 29. April
1821, RegBl. 496, über die
Steuerverfassung des Großherzogthums; das Gesetz von 1821 war spätestens
mit dem Inkrafttreten des revidirten Grundgesetzes vonm 15. Oktober 1850
einfaches Gesetz und ist auch durch ein solches Gesetz ersetzt worden.
Änderungen: RegBl. 1853 S. 350,
Ausführung: RegBl. 1854 S. 245, |
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