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Nr. 10         Ausgegeben am 24.03.1851

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18.03.1851

Revidirtes Gesetz über die Steuerverfassung des Großherzogthums Sachsen
  ersetzte das Landes-Grundgesetz vom 29. April 1821, RegBl. 496, über die Steuerverfassung des Großherzogthums; das Gesetz von 1821 war spätestens mit dem Inkrafttreten des revidirten Grundgesetzes vonm 15. Oktober 1850 einfaches Gesetz und ist auch durch ein solches Gesetz ersetzt worden.
  Änderungen: RegBl. 1853 S. 350,
  Ausführung: RegBl. 1854 S. 245,

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