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Nr. 40         Ausgegeben am 15.12.1848

Seite

27.11.1848

(Reichs-)Verordnung, die baare Vergütung für die Verpflegung der Reichstruppen betreffend

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27.11.1848

Bekanntmachung des Reichs-Ministeriums der Finanzen, die Vertheilung der für die Verpflegung der Reichstruppen umzulegenden 1,750,000 Gulden (1,000,000 Thaler) auf die einzelnen Staaten betreffend

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03.12.1848

Aufruf des Reichs-Kommissars

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8. Oktober 2022

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