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Nr. 34         Ausgegeben am 18.11.1848

Seite

12.11.1848

(Reichs-)Gesetz, die Einführung einer deutschen Kriegs- und Handels-Flagge betreffend [RGBl. 1848 S. 15]

321
12.11.1848

(Reichs-)Verordnung, die Vollziehung des Gesetzes über die deutsche Kriegs- und Handels-Flagge vom 31. Juli/12. November 1848 betreffend [RGBl. 1848 S. 17]

323
07.11.1848

Ministerial-Bekanntmachung

323
24.10.1848

Bekanntmachung

324
16.11.1848 Unterthänigste Erklärungsschrift des getreuen Landtages, die Erwiderung auf einzelne Bestimmungen des Höchsten Dekrets vom 6. April 1848.
  während der Landtag im März noch von einem "Gesetz" sprach, war davon im November nicht mehr die Rede. Anscheinend war mit dieser Untertänigsten Erklärungsschrift, die das Höchste Dekret vom 6. April mit Anmerkungen bestätigte, das letzte Parlamentspapier. Das Kammervermögen galt damit als vom 1. April 1848 an gegen die Gewährung einer Zivilliste  an den Staat gefallen und als Staatseigentum, wurde aber 1854 wieder hergestellt.
 


 


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8. Oktober 2022

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