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Stück XIX. ausgegeben den 30.09.1852 |
Seite |
25.09.1852 |
72.
Ministerial-Bekanntmachung,
einen Bundesbeschluß über den militairischen Gerichtsstand in
Strafsachen bei Bundestruppen, welche in Friedenszeiten zu Bundeszwecken
zusammengezogen werden, betr. dadurch wurde das Reichsgesetz, die Disziplinar-Strafordnung des deutschen Reichsheers, GS 1849 S. 117 und führte die früheren Bestimmungen über die Grundzüge der Bundes-Kriegsverfassung, GS 1822 S. 39, wieder ein. |
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