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Nr. 19         Ausgegeben am 29.11.1819

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25.08.1819 Hauptconvention zu Vollziehung des zwischen Ihro Königlichen Majestäten von Sachsen und von Preussen, zu Wien am 18ten Mai 1815, abgeschlossenen Friedenstractats, und zu nähern Bestimmung der, durch dieses Tractat veranlassten Auseinandersetzungen und Ausgleichungen
  das Friedenstractat vom 18. Mai 1815 ist veröffentlicht in PGS 1815 S. 53
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  Beilagen 317
zu Art. III. § 1 No. I. Convention wegen Abgabe und Fortsetzung der, in dem Königreiche und Herzogthume Sachsen anhängigen Rechtssachen, d. d. Dresden am 20. Februar 1816 319
zu Art. IX. § 1 No. II. Convention über die Präquations-Lieferungs-Aequivalentgelder- und Central-Steuer-Angelegenheiten, d. d. Dresden am 23. Juli 1817 329
zu Art. X. § 1 No. III. Convention wegen der Cassen-Billets, d. d. Dresden, am 25. November 1817 343
zu Art. XXII. No. IV. Convention zum Behuf der Auseinandersetzung der Stiftungen im Königreich und Herzogthum Sachsen, d. d. Dresden am 27. Juli 1817 348
zu Art. IV. § 5 A.) Übersicht sämmtlicher Steuer-Credit-Cassen-Schulden und deren Abtheilung 359
zu Art. IV. § 6 B.) Nachweisung der Preußischer Seits übernommenen, unverwandelten Steuer-Scheine 363
zu Art. IV. § 13 C.) Abschluß der erbländischen Ständischen Steuer-Credit-Casse bis mit dem Michaelis-Termin 1817 371
zu Art. V. § 12 D.) Übersicht, die Auseinandersetzung des erbländischen Steuer-Aerars, so wie des der Stifter Merseburg und Naumburg-Zeitz betr. 379
zu Art. VI. § 3 E.) Übersicht sämmtlicher Kammer-Credit-Cassen-Schulden und deren Abtheilung; nebst
  a) Nachweisung der Königl. Sächs. Seits zu übernehmenden, unverzinsbaren Scheine, und
  b) Nachweisung der, Königl. Preuß. Seits zu übernehmenden unzinsbaren Scheine
385
zu Art. VI. § 6 F.) Abschluß der Königl. Sächs. Kammer-Credit-Casse, bis mit dem Michaelis-Termin 1817 393
zu Art. VI. § 7 G.) Berechnung über den Nebenfonds der Königl. Sächs. Kammer-Credit-Casse 401
zu Art. X. § 3 H.) Berechnung und Abtheilung der Königl. Sächsischen Cassenbillets-Haupt-Auswechselungs-Casse, rücksichtlich der ausstehenden Capitalien, der Staatspapiere und der baaren Gelder. 403
zu Art. X. § 5 I.) Berechnung über die Bestände
  a) der Königl. Sächs. vormaligen Haupt-Auswechselungs-Casse, so weit sie in Cassenbillets bestanden;
  b) der in Leipzig sich befundenen Cassenbillets-Disconto-Casse und deren Abtheilung
407
zu Art. XII. § 17 K.) Übersicht derjenigen Königl. Sächs. Beamten und Pächter in dem abgetretenen Landestheile, mit welchen von den Königl. Sächs. Behörden, nach dem 5. Juni 1815 bereits Abrechnung gepflogen worden 411
zu Art. XVII. § 1 L.) Abtheilung der ehemaligen General-Brandkcasse 415
zu Art. XVII. § 2 M.) Hauptnachweisung über Einnahme und Ausgabe bei dem Immobiliar-Brand-Versicherungs-Institute bis mit Ostern 1816 und Berechnung, was diesfalls ein Landestheil dem andern herauszugeben hat 419
zu Art. XVII. § 4 N.) Berechnung zur Auseinandersetzung des Mobiliar-Brandversicherungs-Instituts 427
zu Art. XXI. § 8 O.) Übersicht der Activorum und Passivorum der allgemeinen Straf-Versorgungs- und Landarbeits-Anstalten und deren Abtheilung 429


 


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12. September 2020

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