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Nr. 60 Ausgegeben am 05.07.1867 |
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01.07.1867 | Das Königreich Preußen wird Bundesstaat des Norddeutschen Bundes; der König von Preußen übernimmt das Präsidium des Norddeutschen Bundes und wird damit Staatsoberhaupt des neuen Bundesstaates. Ein Teil der staatlichen Aufgaben geht auf den Norddeutschen Bund über, doch bleibt das vollständige Landesrecht, wie es am 1.7.1867 bestanden hat, in Kraft. Preußen ist nur noch teilsouverän. |