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Nr. 23         Ausgegeben am 21.12.1841

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18.10.1841

(Nr. 2210.) Vertrag zwischen Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Kurhessen, dem Großherzogthume Hessen, den zu dem Thüringischen Zoll- und Handelsvereine gehörigen Staaten, Nassau und der freien Stadt Frankfurt einerseits und Lippe andererseits, den Anschluß des Fürstenthums Lippe an das Zollsystem Preußens und der übrigen Staaten der Zollvereins betreffend.

337
18.10.1841

(Nr. 2211.) Vertrag zwischen Preußen und Lippe wegen der Besteuerung innerer Erzeugnisse im Fürstenthume Lippe.

345
18.10.1841

(Nr. 2212.) Vertrag zwischen Seiner Majestät dem Könige von Preußen und Seiner Durchlaucht dem Fürsten zur Lippe, den erneuerten Anschluß der Fürstlich Lippischen Gebietstheile Lipperode, Cappel und Grevenhagen an das Preußische Zoll- und indirekte Steuersystem betreffend.

348
19.10.1841

(Nr. 2213.) Vertrag zwischen Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Kurhessen, dem Großherzogthume Hessen, den zu dem Thüringischen Zoll- und Handelsvereine gehörigen Staaten, Nassau und der freien Stadt Frankfurt einerseits und Braunschweig andererseits, wegen des  Anschlusses des Herzogthums Braunschweig an den Gesammt-Zollverein der ersteren Staaten.

353
19.10.1841

(Nr. 2214.) Vertrag zwischen Preußen und Braunschweig wegen gleicher Besteuerung innerer Erzeugnisse.

371
19.10.1841

(Nr. 2215.) Vertrag zwischen Seiner Majestät dem Könige von Preußen und Seiner Durchlaucht dem Herzoge von Braunschweig und Lüneburg, betreffend die Ausführung des gemeinsamen Zollsystems in dem Fürstenthume Blankenburg nebst dem Stiftsamte Walkenried, so wie in dem Amte Calvörde, imgleichen die Besteuerung der inneren Erzeugnisse in diesen Herzoglichen Landestheilen.

373
19.10.1841

(Nr. 2216.) Vertrag zwischen Seiner Majestät dem Könige von Preußen und Seiner Durchlaucht dem Herzoge von Braunschweig und Lüneburg, betreffend die Ausführung des gemeinsamen Zollsystems in den Preußischen Gebietstheilen Wolfsburg, Hehlingen, Heßlingen und Lüchtringen, imgleichen die Besteuerung der inneren Erzeugnisse in diesen Gebietstheilen.

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10. Januar 2021

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