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Jahr 1876 |
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No. 1 bis No. 18 |
1-534 |
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Sachregister zu dem officiellen Wochenblatte für das Herzogthum Lauenburg, 1875 |
Mit dem 1. Juli 1876 wurde das selbständige, in Personalunion mit der Krone Preußen verbundene Herzogthum Lauenburg in die Preußische Monarchie einverleibt.
Damit endete die Selbständigkeit als Land; Lauenburg wurde ein Landkreis mit der Bezeichnung "Kreis Herzogtum Lauenburg" ein preußischer Landkreis und hinsichtlich der staatlichen Verwaltung dem Oberpräsidenten und den Provinzialverwaltungen der Provinz Schleswig-Holstein unterstellt, blieb jedoch außerhalb des Provinzialverbandes Schleswig-Holstein und bildete einen eigenen Landeskommunalverband.
Die Veröffentlichungen des Kreises und des Landeskommunalverbandes erfolgten gemäß § 11 der Vereinigungsgesetzes durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Schleswig (also das Amtsblatt der Provinz Schleswig-Holstein).