Tag

Jahr 1876

Seite

 

ganzer Jahrgang

 
  No. 1 bis No. 18

1-534

  Sachregister zu dem officiellen Wochenblatte für das Herzogthum Lauenburg, 1875  

Mit dem 1. Juli 1876 wurde das selbständige, in Personalunion mit der Krone Preußen verbundene Herzogthum Lauenburg in die Preußische Monarchie einverleibt.

Damit endete die Selbständigkeit als Land; Lauenburg wurde ein Landkreis mit der Bezeichnung "Kreis Herzogtum Lauenburg" ein preußischer Landkreis und hinsichtlich der staatlichen Verwaltung dem Oberpräsidenten und den Provinzialverwaltungen der Provinz Schleswig-Holstein unterstellt, blieb jedoch außerhalb des Provinzialverbandes Schleswig-Holstein und bildete einen eigenen Landeskommunalverband.

Die Veröffentlichungen des Kreises und des Landeskommunalverbandes erfolgten gemäß § 11 der Vereinigungsgesetzes durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Schleswig (also das Amtsblatt der Provinz Schleswig-Holstein).


 


© webmaster@reichsgesetzblatt.de
5. April 2021

Home                Zurück