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No. 35.    ausgegeben am 26.06.1871

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21.06.1871

Allerhöchste Ordre über die Rezesse über das landesherrliche Domanium im Herzogthum Lauenburg
  Vorbereitung auf die Vereinigung Lauenburgs mit dem Preußischen Staate; Streitobjekt ist seit dem Übergang des Landes an die Preußische Krone der umfangreiche Domanialbesitz (der Staatsbesitz, deren jährliche Einnahmen zuerst für die Staatsausgaben zu verwenden ist), den die Stände des Landes (die Ritter- und Landschaft) für sich und die Aufgaben Lauenburgs als besonderer Gebietskörperschaft innerhalb Preußens für sich behalten wollen und nicht an das allgemeine Staatsvermögen Preußens übertragen wollen. Durch den Rezeß erfolgt die Trennung in einen landesherrlichen Anteil, der zum 1.7.1876, der Vereinigung mit Preußen, Teil des preußischen Staatsvermögens wird und einen ständischen Anteil, der einem besonderen Landeskommunalverband übertragen wird, deren Organe die des Kreises Herzogthum Lauenburg (also einem preußischen landrätlichen Kreis) sind.
  Ausführung: WoBl. 1872 S. 325,

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