21.06.1871 |
Allerhöchste Ordre über die Rezesse über das landesherrliche
Domanium im Herzogthum Lauenburg
Vorbereitung auf die Vereinigung Lauenburgs mit
dem Preußischen Staate; Streitobjekt ist seit dem Übergang des Landes an
die Preußische Krone der umfangreiche Domanialbesitz (der Staatsbesitz,
deren jährliche Einnahmen zuerst für die Staatsausgaben zu verwenden
ist), den die Stände des Landes (die Ritter- und Landschaft) für sich
und die Aufgaben Lauenburgs als besonderer Gebietskörperschaft innerhalb
Preußens für sich behalten wollen und nicht an das allgemeine
Staatsvermögen Preußens übertragen wollen. Durch den Rezeß erfolgt die
Trennung in einen landesherrlichen Anteil, der zum 1.7.1876, der
Vereinigung mit Preußen, Teil des preußischen Staatsvermögens wird und
einen ständischen Anteil, der einem besonderen Landeskommunalverband
übertragen wird, deren Organe die des Kreises Herzogthum Lauenburg (also
einem preußischen landrätlichen Kreis) sind.
Ausführung: WoBl. 1872 S. 325, |
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