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Extra-Ausgabe.    ausgegeben am 04.01.1868

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30.12.1867 Verordnung über die Einführung der Gesetzgebung des Zollvereins im Herzogthum Lauenburg
  Lauenburg hat bis Ende 1863 mit Holstein zum dänischen Zollgebiet gehört, bildete in den Jahre 1864 bis 1867 ein besonderes Zollgebiet und ist seit 1. Juli 1867 bzw. 1. Januar 1868 als Teil des Norddeutschen Bundes Teil des Zollgebiets des Deutschen Zollvereins

I

30.12.1867 Verordnung über die Nachversteuerung der im Herzogthum Lauenburg vorhandenen Bestände von ausländischen Waaren

II-XV.

  Zoll-Gesetz, wie von den Staaten des Deutschen Zollvereins vereinbart 1
  Zoll-Ordnung, wie von den Staaten des Deutschen Zollvereins vereinbart 11
  Gesetz wegen Untersuchung und Bestrafung der Zollvergehen, wie von den Staaten des Deutschen Zollvereins vereinbart
  Änderungen: WoBl. 1868 S. 819,
50
  Vereins-Zolltarif, wie von den Staaten des Deutschen Zollvereins vereinbart 65
  Verordnung wegen Abänderung des Vereins-Zolltarifs, wie von den Staaten des Deutschen Zollvereins vereinbart 113
  Gesetz wegen Aufhebung der durch den Zolltarif vorgeschriebenen Gebühren für Begleitscheine und Bleie, wie von den Staaten des Deutschen Zollvereins vereinbart 115
  Verordnung wegen Abänderung der Tarasäte für Zucker, wie von den Staaten des Deutschen Zollvereins vereinbart 115
  Verordnung wegen Verzollung des ausländischen Zuckers und Syrops, wie von den Staaten des Deutschen Zollvereins vereinbart 115
  Verordnung wegen Erhebung der Steuer vom inländischen Taback, wie von den Staaten des Deutschen Zollvereins vereinbart 116
  Gesetz über den Waffengebrauch der Grenzaufsichtsbeamten, wie von den Staaten des Deutschen Zollvereins vereinbart 122


 


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1. April 2021

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