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Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt (1933)

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  ganzer Jahrgang 1-556
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  Sachverzeichnis  
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Amtlicher Anzeiger der Freien und Hansestadt Hamburg (1933)

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Wichtige Gesetze und Rechtsakte aus dem Jahr 1933

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Gesetze, Verordnungen und Mitteilungen aus der Hamburgischen Kirche im Jahr 1933

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  Sach- und Inhaltsverzeichnis  
  1.
S.  1- 4
2.
S. 5- 8
3.
S. 9-10
4.
S. 11-14
5.
S. 15-18
6.
S. 19-20
7.
S. 21-22
8.
S. 23-30
9.
S. 31-34
10.
S. 35-36
11.
S. 36a
12.
S. 37-38
13.
S. 39-40
14.
S. 41-42
15.
S. 43-44
16.
S. 45-46
17.
S. 47-48
18.
S. 49-56
19.
S. 57-58
20.
S. 59-62
21.
S. 63-64
22.
S. 65-70
 
  23.
S.  71-72
24.
S. 73-74
24a.
S. 75-80
25.
S.  81-84
26.
S.  85-86
27.
S.  87-90
28.
S.  91-92
29.
S.  93-94
30.
S.  95-96
31.
S.  97-98
32.
S. 99-100
33.
S. 101-104
34.
S. 105-110
35.
S. 111-114
36.
S. 115-118
37.
S. 119-120
38.
S. 121-124
39.
S. 125-126
40.
S. 127-128
41.
S. 129-132
42.
S. 133-134
43.
S. 135-136
 
18.03.1933 Flaggen- und Glockenordnung der Hamburgischen Landeskirche 9
25.03.1933 Gemeinsame Kirchensteuerordnung der Evangelisch-lutherischen Kirche im Hamburgischen Staate, der Römisch-katholischen Gemeinde in Hamburg sowie Gemeindesteuerordnung der Deutsch-Israelitischen Gemeinde, Hamburg für das Kirchensteuerjahr 1933 15
13.04.1933 Verordnung über die Behandlung von Wiedereintritten 21
29.05.1933 Ermächtigungsgesetz [Schaffung des Amtes des Landesbischofs und Übertragung der Funktionen von Synode, Kirchenrat und Senior auf den Landesbischof] [GVBl. 1923 S. 427] [html]
  Änderungen: GVMBl. 1946 S. 29,
36a
06.06.1933 Verordnung über die Bildung eines vorläufigen Landeskirchenrats 39
06.07.1933 Verordnung, betreffend Vorläufigen Rechnungshof 45
15.07.1933 Kirchliches Gesetz, betreffend Neuwahl der Kirchenvorsteher in Hamburg 49
15.07.1933 Verordnung über die Neuwahl der Kirchenvorstände 50
14.07.1933 Reichs-Gesetz über die Verfassung der Deutschen Evangelischen Kirche 65
24.07.1933 Verordnung, betreffend "Evangelisches Jugendwerk" 73
25.07.1933 Verordnung [über die Einteilung des Gebiets der Landeskirche in sechs Kirchenkreise] 75
22.07.1933 Kirchliches Gesetz, betreffend Änderung der Verfassung der evangelisch-lutherischen Kirche im Hamburgischen Staate [GVBl. 1923 S. 427] [html] 76
25.07.1933 Kirchliches Gesetz, betreffend den Generalsuperintendenten und den Oberkirchenrat
  aufgehoben durch: GVMBl. 1934 S. 29.
79
25.07.1933 Kirchliches Gesetz, betreffend die Pröbste
  aufgehoben durch: GVMBl. 1934 S. 29.
79
12.08.1933 Wahlordnung für die Wahl der Abgeordneten zu den Konventen 87
12.08.1933 Wahlordnung für die Wahl der Abgeordneten zur Landessynode 89
29.08.1933 Kirchliches Gesetz, betreffend Änderung der Verfassung  [GVBl. 1923 S. 427] [html] 95

 

Stenographischer Bericht über die Sitzungen der Bürgerschaft zu Hamburg im Jahre 1933
(5. Wahlperiode nach der Verfassung von 1921 vom 11.5.1932-10.5.1935, XXV. Wahlperiode seit 1859, mit Wirkung vom 15.4.1933 durch Reichsrecht aufgelöst und aufgrund der Reichstagswahl vom 5.3.1933 neu gebildet: 6. Wahlperiode vom 15.4.1933-14.10.1933)

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  Jahrgang 1-841
11.01.1933 1. Sitzung 1
25.01.1933 2. Sitzung 41
08.02.1933 3. Sitzung 77
08.03.1933 4. Sitzung (Wahl eines neuen Mehrheits-Senats aus Mitgliedern der NSDAP, DNVP, DDP und DVP, letzte Sitzung einer Bürgerschaft gemäß der Landesverfassung und dem Bürgerschaftswahlgesetz von 1920 und 1921) 117
31.03.1933
03.04.1933
Vorläufiges (Reichs-)Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich, mit dem bis zum 15. April 1933 die Bürgerschaft nach den Ergebnissen der Reichstagswahlen vom 5. März 1933 neu gebildet werden mussten, die Bürgerschaft nur max. 128 Mitglieder haben durfte und eine vierjährige Wahlperiode (die gleichlaufend mit der Reichstagswahlperiode sein musste) anordnete. Außerdem wurde der Senat durch das Reichsgesetz ermächtigt, vereinfacht Landesgesetze, die auch die Landesverfassung ändern konnten, zu erlassen.  
07.04.1933
08.04.1933
Zweites Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich, welches für jedes Land einen Reichsstatthalter einsetzte, der formal den Reichspräsidenten und die Reichsregierung in dem Land vertrat, dem aber faktisch die gesamte Landesregierungsgewalt durch das Recht auf Ernennung und Entlassung der Landesregierung (in Hamburg des Senats) übertrug. Abschaffung der parlamentarisch verantwortlichen Regierung und faktische Übernahme der Landesregierungsgewalt durch das Reich.  
04.05.1933 Erlaß des Senats zur Einberufung der neu gebildeten Bürgerschaft, die aus 106 Abgeordneten bestand, 51 der NSDAP, 35 der SPD, 10 der DNVP, 4 der DDP, 3 der DVP, 2 dem Zentrum und 1 sonstiger; die 22, der KPD zustehenden Abgeordneten wurden, wie im Reichsgesetz bestimmt, nicht zugeteilt.  
10.05.1933 5. Sitzung (erste Sitzung der neu gebildeten Bürgerschaft, faktisch der 6. Wahlperiode seit 1921, bei der ersten Sitzung fehlten 36 der 106 Abgeordneten) 133
16.05.1933 Mit der Ernennung von Karl Kaufmann (Gauleiter der NSDAP in Hamburg) zum Reichsstatthalter für Hamburg endet die selbständige Regierung Hamburgs  
20.05.1933 Bei der Einsetzung von Karl Kaufmann zum Reichsstatthalter wurde ein neuer Senat unter dem Regierenden Bürgermeister Carl Vincent Krogmann und 10 Senatoren ernannt.  
31.05.1933 6. Sitzung 153
23.06.1933 Verbot der SPD und Ausschluß der Abgeordneten der SPD aus der Bürgerschaft, die damit nur noch 71 Abgeordnete zählt, davon 51 der NSDAP  
28.06.1933 7. Sitzung (letzte Sitzung der Bürgerschaft, erst am 27. Februar 1946 wird eine neue Bürgerschaft zusammentreten) 159
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14.10.1933 mit der Auflösung des Reichstages werden gemäß dem Reichsgesetz vom 31.3.1933 auch die Landtage aufgelöst; eine Neubildung unterbleibt "vorläufig" aufgrund eines Erlasses des Reichsinnenministers, Wilhelm Frick.  

 

 


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