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. 38.
(Neunter Band)
Seite
12.10.1812
(N
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. 101.)
Kaiserliches Decret, wodurch Veräußerungen und die Annahme von Vermächtnissen und Nachlassenschaften erlaubt werden
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12.10.1812
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. 102.)
Kaiserliches Decret, welches verordnet, daß das zweyte Landcier-Regiment des Großherzogthums Berg auf einen wirklichen Bestand von tausend zweyhundert Mann und tausend zweyhundert Pferden gebracht werden soll, nämlich; hundert fünfzig auf die Compagnie, dreyhundert auf die Escadron und tausend zweyhundert für das ganze Regiment
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12.10.1812
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. 103.)
Kaiserliches Decret, wodurch vier Officiere in verschiedenen Corps ernannt werden
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27. Dezember 2020
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Jahr 1812
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