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Nr. 31         Ausgegeben am 23.07.1870

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21.07.1870

541. Verordnung, betreffend die Erklärung des Kriegszustandes in den Bezirken des achten, eilften, zehnten, neunten, zweiten und ersten Armeekorps
  das waren:
  Bezirk des I. Armeekorps: Provinz Ostpreußen
  Bezirk des II. Armeekorps: Provinz Pommern und die Regierungsbezirke Bromberg und Marienwerder
  Bezirk des VIII. Armeekorps: Rheinprovinz
  Bezirk des IX. Armeekorps: die drei freien Hansestädte, die beiden Mecklenburg, Fürstentum Lübeck (Oldenburgs), Provinz Schleswig-Holstein, Regierungsbezirk Stade
  Bezirk des X. Armeekorps: Braunschweig, Oldenburg (ohne Fürstentümer Lübeck und Birkenfeld), Provinz Hannover ohne den Regierungsbezirk Stade, Grafschaft Schaumburg
  Bezirk des XI. Armeekorps: Waldeck und Pyrmont, thüringische Staaten, Regierungsbezirk Erfurt, nördlicher Teil des Regierungsbezirks Kassel, Kreis Biedenkopf, die zum Bund gehörigen Teile Hessens
  Bezirk des XII. Armeekorps: Königreich Sachsen
  aufgehoben durch Verordnung, BGBl. 1871 S. 57.

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