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Jahrgang 1945 |
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Hefte Nr. 1 bis Nr. 2 |
1-35 |
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Alphabetischer Index |
Der Kontrollrat für Deutschland (oder Alliierter Kontrollrat)
wurde durch das Londoner Abkommen über Kontrolleinrichtungen in Deutschland
vom 14. November 1944 (ABl. Ergänzungsband Nr. 1) errichtet und tagte
erstmals am 30. Juli 1945 während der Potsdamer Konferenz:
Mitglieder waren die vier Oberbefehlshaber der Besatzungsmächte in Deutschland,
die jeweils gegenüber seiner Regierung weisungsgebunden waren.
Jeder Oberbefehlshaber hatte die oberste Gewalt über seine Besatzungszone in
Deutschland.