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Nr. 2         Ausgegeben am 27.10.1949

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  Inhalt 17
20.10.1949 Gesetz Nr. 8 Gewerbliche, literarische und künstlerische Eigentumsrechte ausländischer Staaten und Staatsangehöriger
  aufgehoben wurden:
  - die Verordnung über gewerbliche Schutzrechte britischer Staatsangehöriger vom 26. Februar 1940, RGBl. I. S. 424.
  - die Verordnung über gewerbliche Schutzrechte kanadischer Staatsangehöriger vom 11. Juli 1940, RGBl. I. S. 997.
  - die Verordnung über gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte von Angehörigen der Südafrikanischen Union vom 17. Juli 1940, RGBl. I. S. 1006.
  - die Verordnung über gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte australischer Staatsangehöriger vom 10. August 1940, RGBl. I. S. 1103.
  - die Verordnung über gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte neuseeländischer Staatsangehöriger vom 24. April 1941, RGBl. I. S. 234.
  - die Verordnung über gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte von Angehörigen der Vereinigten Staaten von Amerika vom 22. Dezember 1942, RGBl. I. S. 737.
  Ausführung: BGBl. 1950 S. 357, BGBl. 1950 S. 785,
  Änderungen: AHK-ABl. 1950 S. 600, AHK-ABl. 1950 S. 661, AHK-ABl. 1951 S. 1309,
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20.10.1949 Gesetz Nr. 9 Sonderrechte und diplomatische Immunität der Internationalen Kontrollbehörde für die Ruhr
  wurde mit Blick auf die durch Abkommen vom 28. April 1949 durch die Regierungen Belgiens, Frankreichs, Luxemburgs, der Niederlande, des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nord-Irland und der Vereinigten Staaten errichteten Internationalen Kontrollbehörde für die Ruhr erlassen; Vorläufer der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl.
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28.09.1949 Entscheidung Nr. 1 Neufestsetzung des DM-Kurses 27
20.10.1949 Entscheidung Nr. 2 Gesetzgebung der Alliierten Hohen Kommission
  ersetzt durch die geänderte Entscheidung Nr. 2 vom 16. Mai 1950, ABl. 1950 S. 317,.
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17. Juli 2021 - 4. Dezember 2023

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